Vergebung - und wie man sie erlangt
3 Schritte
Normalerweise wird gesagt: Nach der bösen Tat braucht es Reue, ein Bekenntnis (z.B. Beichte) und dann gibt es die Vergebung.
Tatsächlich aber stimmt das fast nur in den Fällen, in denen ein Mensch aktives Mitglied einer Gemeinde, einer Sekte oder einer (Selbsthilfe-) Gruppe ist.
Gewöhnlich ist die Einsicht in die Schuld zunächst nämlich gar nicht möglich. Gewöhnlich ist die "böse" Tat nämlich bereits das Ergebnis eines erheblichen Ärgers, oft durch Verstrickung in einen Gewirr von Schuldgefühlen, Unfähigkeit zum Handeln, anfallsartigen Durchbrüchen unbewußter Aktionen, Verdrängung etc..
In so einem Fall braucht
der Täter (vielleicht ein Mörder) zunächst jemanden, der sein Handeln verstehen
und aus seinem Verstehen heraus vollkommen entschuldigen kann. Dann erst, wenn
der Täter sicher sein kann, nicht für seine Tat verurteilt zu werden, wird
Einsicht möglich. Diese Einsicht kommt dann aus dem menschlichen Wesen selbst.
Es ist ein Fühlen der Verletzung, die der Täter dem Opfer zugefügt hat. Dieses
Fühlen wird den Täter zutiefst erschüttern. Erst jetzt wird er fähig sein zu
sagen: Um Gottes willen - was habe ich nur getan? Reue ist in dieser Situation
kein Gebot, sondern eine Tatsache. Und gleichzeitig entsteht der Wunsch nach
einem Ausgleich, danach, sich selbst einzusetzen entweder für eine
Entschädigung des Opfers selbst, wenn das möglich ist, oder für andere
Menschen, die sich in einem ähnlichen Gefühls-Gefängnis befinden, um sie davor
zu bewahren, ähnliche Schuld auf sich zu laden, oder, wenn sie das schon getan
haben, sie zur Einsicht zu führen. Gleichzeitig findet auf dieser Erlebnisebene
die Vergebung statt, ja man könnte sagen, die Wiedergutmachung ist eine
Reaktion der Dankbarkeit auf die Vergebung (und nicht, daß die Vergebung eine
Folge der Wiedergutmachung sei), denn die Vergebung erfolgt durch den Richter
"Mensch"; der Richter begegnet dem Täter auf der Ebene seiner Menschlichkeit,
sobald der Täter dort eintrifft.
Zurück zum Stichwortverzeichnis